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» Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung «

Hallo,

die Empfangsbescheinigung nach § 15 Abs. 1 GewO ist ein Realakt. Wird sie verweigert, hat der Anzeigende die Möglichkeit, seinen (vermeintlichen) Anspruch mit einer Leistungsklage geltend zu machen (nachzulesen u. a. bei Friauf, GewO, § 15 Rn. 9f.).



Gepostet am 03.06.2014 um 07:56 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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