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Hi aus Herzogenrath,
müsste ein Verstoß gegen Art. 3 GG sein. "Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich".
Ich denke, der benachteiligte Mann müsste klagen. Wir als Ordnungsbehörden können m.E. nichts tun, außer gut zureden.
Gepostet am 26.05.2014 um 10:05 von:
Benutzer: Hartmut Fries
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=90202#post90202
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