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» Anmeldung einer GbR mit Vollhandwerk «

:moin
wir hatten in der Vergangenheit einmal Probleme mit einer GbR, die aus 30 ausländischen Bürgern bestand und die die Tätigkeit "Maurer" anmelden wollte...
dieses Problem haben wir bei höchster Stelle angesprochen und nun eine Rückmeldung erhalten, die wir in der Praxis nicht so recht umzusetzen vermögen....
und zwar hieß es dort, dass nach der Handwerksordnung eine Besonderheit bestünde und die GbR wie eine GmbH nach § 14 GewO anzumelden sei... also nicht jeder einzelne Gesellschafter, sondern nur die geschäftsführenden Gesellschafter, also die Gesellschaft als solches, da sie nach der HWO einer juristische Person gleichgestellt werde und die HWO in diesem Fall der GewO vorginge...
irgendwie wissen wir nicht, wie wir das machen sollen... bislang haben wir eine Gewerbeanmeldung gemacht für die GbR und alle Personen dafür erfasst- die Meldung erhielt eine Meldenummer und alle Gesellschafter haben eine kostenpflichtige Ausfertigung (bei uns 10,23 Euro) erhalten... nun sollen von der 30 Gesellschaftern nur noch die angemeldet werden, die besondere Befugnisse haben und das wie bei einer GmbH???? Abgesehen davon, dass unser Gewerbeprogramm diese Möglichkeit -glaube ich- gar nicht vorgibt... würde ich ein GbR mit Vollhandwerk ja besser stellen als bspw. eine GbR, die andere Tätigkeiten ausübt..



Gepostet am 23.05.2014 um 11:45 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
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