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21.05.2014


Hessen: [B]OASIS-Vollzugsaufschub aufgehoben[/B]

Das Hessische Wirtschaftsministerium nimmt die Empfehlung an die Vollzugsbehörden, vor dem 1. Juli keine Sanktionen bei Verstößen gegen die Verpflichtung zur OASIS-Sperrabfrage zu verhängen, mit sofortiger Wirkung zurück. Das bedeutet: In allen hessischen Spielhallen müssen ab sofort die Daten aller Spielgäste mit der OASIS-Sperrdatei abgeglichen werden. Ebenfalls ab sofort droht bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift ein Bußgeld. Das teilte der Hessische Münzautomaten-Verband (HMV) am Mittwoch mit.

Die Verpflichtung zum Abgleich mit der Sperrdatei besteht für hessische Spielstätten seit dem 5. Mai. Auf Bitte des HMV, des Forums und einiger Hersteller von Eingangskontrollsystemen hatte sich das Wirtschaftsministerium bereit erklärt, den Ordnungsämtern zu empfehlen, vor dem 1. Juli bei Verstößen keine Bußgelder zu verhängen. Die Folge davon war, dass einige Spielstättenbetreiber gar keinen Abgleich mit der Sperrdatei vornahmen, was zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen den Spielstätten führte. Daraufhin baten die Verbände, den Vollzugsaufschub wieder zurück zu nehmen. Dieser Bitte kommt das Wirtschaftsministerium nun nach.

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Gepostet am 22.05.2014 um 21:20 von:
Benutzer: petergaukler
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