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» Flohmarkt von einem privaten Verkäufer «

Liebe Forenmitglieder,

ich bin mir immer unsicher, ab wann ein Flohmarkt ein Flohmarkt ist und als dieser zu genehmigen ist.

Heute war eine Bürgerin da. Sie möchte alleine als Privatperson einige ihrer gebrauchten Gegenstände im Vorgarten verkaufen. Weitere Stände soll es nicht geben. Nur sie als Privatperson.

Was muss hier gemacht werden? Ein Markt ist es ja wohl eher nicht. Hier fehlt es ja an der Anzahl der gewerblichen Nutzer. Reicht eine reine LSTVG Anzeige?

Wie wäre es, wenn ein Gastwirt auf seinem Parkplatz einen Flohmarkt mit lauter privaten Anbietern machen würde? (über 12 Stände!) Wäre dann eine Marktfestsetzung nötig, obwohl es private Anbieter sind?

Vielen Dank.



Gepostet am 20.05.2014 um 09:58 von:
Benutzer: BürgerbüroAm
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