Forum-Gewerberecht

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 Moin   aus Rheinhessen - z. Zt. in Mayen,
stimmte Thomas da gerne und vollinhaltlich zu - eine Gewerbeanzeige auf der nur "Outlet-Center" als Gewerbegegenstand stünde, würde ich zurückweisen wollen da diese Aussage allein für mich nach "Handel mit Waren aller Art" klingt und m. E. unzulässig wäre. Nix dagegen da auch "Outlet-Center" mit draufzuschreiben, aber bitte mit allen Warengruppen die angeboten werden sollen.



Gepostet am 12.05.2014 um 22:08 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
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