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» GmbH - Abmeldung von Amts wegen? «

 Moin   aus Rheinhessen - nee aus der Eifel z. Zt.,
wenn die Firma tatsächlich und vollständig aus dem Handelsregister gelöscht worden ist, dann ist Sie im juristischen Sinne wohl als "verstorben" zu werten. In diesem Falle wäre dann eine Abmeldung v. A. w. durchaus in Betracht zu ziehen.



Gepostet am 12.05.2014 um 21:56 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
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