Forum-Gewerberecht

» Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen «

Ingo, ich verstehe Dir :-) Wen da von der Abmeldung des "Betriebes" im Gesetzestext die Rede ist, kann nicht das "Gewerbe" gemeint sein, sondern nur der Betrieb an diesem Ort. Und wenn der da nicht mehr besteht, kann abgemeldet werden. Ein OWi-Verfahren würde ich zuvor durchziehen, auch um da Druck auszuüben.



Gepostet am 09.05.2014 um 21:18 von:
Benutzer: Kay Löffler
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