Forum-Gewerberecht

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Ein Mangel wäre, wenn z.B. die Daten zum Gewerbetreibenden fehlen, oder bei der Tätigkeit die nichtssagenden Bezeichnung "Dienstleistungen aller Art" angegeben wird.

Die Handwerkskammern erhalten von allen Gewerbeanmeldungen automatisch Kenntnis.

Zoll und FA werden von den Kommunen gesondert informiert, wenn - wie oben bereits beschreiben - mehrere Osteuropäer am gleichen Tag am gleichen Ort das gleiche Gewerbe anmelden oder auch zeitlich versetzt eine entsprechende Ballung festgestellt wird. Zumindest sieht das die Zusammenarbeitsvereinbarung so vor. Wir haben bei uns die Kommunen auch im Rahmen einer Tagung noch einmal besonders dazu gebrieft und der Zoll und der Staatsanwalt hielten sogar Vorträge dazu.

Mit fehlenden Erlaubnissen nach der Gewerbe- oder der Handwerksordnung hat der Zoll aber nichts zu tun. Auch das Finanzamt interessiert sich nicht dafür.

Unsere Kommunen berichten, dass sie auf ihre Berichte/Informationen so gut wie keine Rückmeldung erhalten.



Gepostet am 09.05.2014 um 12:32 von:
Benutzer: Civil Servant
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