Forum-Gewerberecht

» Outlet «

Hallo,

die allwissende Wikipedia verrät uns:
[I]„Ein Outlet ist im deutschen Sprachraum eine Verkaufsstelle, in der Waren aus nicht mehr aktuellen Kollektionen, B-Ware, Rückläufer des Handels oder Ware aus Überproduktionen zu in der Regel günstigeren Preisen angeboten werden. Im Gegensatz zum klassischen Fabrikverkauf wird ein Outlet nicht zwingend vom Hersteller der Waren betrieben.“[/I]
Gewerberechtlich dürfte es ohne Bedeutung sein, ob ein Händler nun die aktuelle Kollektion oder (auch) jene vom Vorjahr sowie „B-Ware“ verkauft. Wenn es sich dabei ebenfalls um Waren der bereits angezeigten Art (= Textilien und Wohnaccessoires) handelt, sehe ich keine Anzeigepflicht.



Gepostet am 09.05.2014 um 12:00 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89968#post89968


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