Forum-Gewerberecht

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Hallo zusammen,

eine Gewerbetreibende hat einen Einzelhandel mit Textilien und Wohnaccessoires angemeldet und möchte jetzt, dass das Ganze um "Outlet" erweitert wird.

Bislang hatte ich hier noch keine Gewerbemeldungen, die mit Outlet-Verkäufen zu tun hatten.

Wie wird das eigentlich anderswo gehandhabt? Was wird bei Outlet-Verkäufen als Gegenstand des Gewerbes eingetragen. Es soll ja immer eindeutig angegeben werden, was für eine gewerbliche Tätigkeit ausgeführt wird. Ist "Outlet-Verkauf" eindeutig?

MfG - Ingo



Gepostet am 09.05.2014 um 11:33 von:
Benutzer: Ingo Hupens
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89967#post89967


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