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Dass dies noch keine Rechtsgrundlage ist klar. Habe mich wohl falsch ausgedrückt.

Dies wäre dann im weiteren Verlauf selbst mit vorhandener Rechtsgrundlage etwas schwierig sich mit einem Anwalt vor Ort anzulegen, dass meinte ich damit.

Und bei dem ganzen Aktionismus von Rechtsgrundlagen schaffen, ist in den letzten Jahren viel passiert. Beispiel SGB II (Hartz-IV). Das Gesetz wurde so gemacht, dass die Behörden eine Klage nach der anderen haben, weil es zu ungenau formuliert wurde. Beim hessischen Spielhallengesetz sieht es nicht anders aus. Da gibt es auch die eine oder andere Baustelle.



Gepostet am 09.05.2014 um 11:00 von:
Benutzer: domar
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