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 Moin  

Gerade im Falle der Gewerbeanmeldung durch ausländische Mitbürger, die gerade erst in Deutschland eine Unterkunft haben, sollte man die Durchschrift der Gewerbeanmeldung dem Anmeldenden nicht direkt in die Hand drücken, sondern man sollte sie ihm per Post zusenden. Kommt das Teil wieder zurück mit der Notiz "Empfänger nicht zu ermitteln" kann man so die Anmeldung wieder löschen, da ja nachweislich die Firma nicht erreichbar ist.
Für ein stehendes Gewerbe ist aber eine gültige Anschrift unerlässlich.



Gepostet am 08.05.2014 um 16:27 von:
Benutzer: Harsefeld
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89943#post89943


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