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» Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen «

Die Krux ist ja, dass die Aufforderung zur Abmeldung bei Licht betrachtet auch erst erfolgen kann, wenn die Aufgabe des Betriebes feststeht. Andernfalls muss man es wohl eher als Schreiben bezeichnen, dass der Klärung der Frage dient, ob denn überhaupt noch ein Gewerbe betrieben wird.



Gepostet am 08.05.2014 um 16:12 von:
Benutzer: Civil Servant
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