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Hallo aus Bad Fallingbostel,

ich würde die Anmeldung zur Veranschaulichung ruhig mitschicken.

Zwangsgeld anzudrohen und festzusetzen und dann das Gewerbe von Amts wegen abmelden bringt nichts, da das Zwangsgeld ja nicht mehr beigetrieben werden kann, sobald sobald abgemeldet ist (zumindest nach dem Nds. SOG nicht).

Regina Runge



Gepostet am 08.05.2014 um 16:03 von:
Benutzer: Runge
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