Forum-Gewerberecht

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Ich versuche einmal, auf zwei der Fragen zu antworten:

[quote][i]Original von manfisch[/i]
+ In seinem kürzlich vorgelegten Zwischenbericht zum Thema "Armutsmigration" spricht der neue Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung von einer "Prüfungspflicht" für Gewerbeämter in Verdachtsfällen. Wäre so etwas überhaupt praktikabel (ohne deutliche personelle Verstärkung)? Wie sehen Sie diesen Vorschlag? [/quote]

Nach meiner persönlichen Auffassung dürfte es ohne personelle Verstärkung in der Regel nicht möglich sein. Aufgaben im Gewerberecht sind sowohl bei den Städten und Gemeinden als auch bei den Landkreisen / Kreisfreien Städten angesiedelt. Die Zuständigkeiten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt, wobei für die Gewerbeanmeldungen – um die es hier vorrangig geht – stets die Städte und Gemeinden zuständig sein dürften. Gerade in kleineren Städten und Gemeinden gibt es oft nicht einmal eine volle Stelle für gewerberechtliche Aufgaben, so dass ein(e) Sachbearbeiter(in) diese Dinge neben vielen anderen zu bearbeiten hat.
Nach meiner Einschätzung reicht die personelle Besetzung dabei häufig gerade aus, um die gegenwärtig anfallenden Aufgaben zu bewältigen (manchmal noch nicht einmal das). Aber auch in größeren Verwaltungen wird die Personaldecke häufig knapp.
Es gibt sicherlich gute Ideen, was man alles tun könnte, aber es muss auch klar sein, dass dafür Personal notwendig ist und es folglich Geld kostet.
Nicht zuletzt benötigen die Gewerbebehörden auch die rechtlichen Befugnisse, um etwas prüfen zu dürfen. Die Gewerbeordnung sieht in § 29 Auskunfts- und Nachschaurechte für bestimmte Sonderfälle (in erster Linie erlaubnispflichtige Gewerbe) vor. Für eine einfache Gewerbeanmeldung gibt es eine derartige Vorschrift nicht.

[quote]
+ Sie schreiben: Wenn es sich offensichtlich um eine Scheinanmeldung handelt, kann die Behörde die Anmeldung zurückweisen. Sind dafür Kriterien festgelegt (anhand von Beispielen)? Oder inwieweit lässt der Gesetzgeber der Behörde einen Ermessensspielraum? (Das Beispiel von "domar" zeigt, dass in der Praxis einiges machbar ist.) [/quote]

Ein solcher Fall wäre z. B die Gewerbeanmeldung unter einer nicht existierenden Anschrift.



Gepostet am 08.05.2014 um 08:20 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
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