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Tausend Dank! Ihre Informationen helfen mir sehr weiter. Vor allem eröffnen Sie mir eine neue Perspektive auf die Problematik. Ich muss zugeben, auch ich habe die Bedeutung des Gewerbescheins falsch eingeschätzt. Gespräche mit Arbeitern und deren Chefs auf Baustellen haben mir den Eindruck vermittelt, dass der Gewerbeschein für sie so etwas wie ein Passierschein in die (Schein)Selbstständigkeit ist. (Bei Kontrollen hat so mancher Arbeiter neben dem Gewerbeschein sonst nichts dabei, was ihn als Selbstständigen ausweist - oft ist noch nicht einmal eine Handwerkerkarte erforderlich; aber das ist das Problem mit dem Nachweis der Scheinselbstständigkeit. Über den Paragrafen 7 im Sozialgesetzbuch IV klagen Zollbehörden seit Langem.)

Drei Punkte möchte ich an dieser Stelle noch aufgreifen:

+ In seinem kürzlich vorgelegten Zwischenbericht zum Thema "Armutsmigration" spricht der neue Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung von einer "Prüfungspflicht" für Gewerbeämter in Verdachtsfällen. Wäre so etwas überhaupt praktikabel (ohne deutliche personelle Verstärkung)? Wie sehen Sie diesen Vorschlag?

+ Sie schreiben: Wenn es sich offensichtlich um eine Scheinanmeldung handelt, kann die Behörde die Anmeldung zurückweisen. Sind dafür Kriterien festgelegt (anhand von Beispielen)? Oder inwieweit lässt der Gesetzgeber der Behörde einen Ermessensspielraum? (Das Beispiel von "domar" zeigt, dass in der Praxis einiges machbar ist.)

+ Nach der Gewerbeanmeldung überprüfen die Finanzämter in gewissem Rahmen den Status der Selbstständigkeit, erst danach bekommt der Existenzgründer seine Steuernummer - oder nicht. Bis das feststeht, vergehen nicht selten mehrere Monate. Doch so lange sind scheinselbstständige Zuwanderer oft gar nicht auf einer Baustelle - sie fahren zurück in die Heimat (ohne Steuern zu zahlen, ohne das Gewerbe abzumelden ...). Und nach einiger Zeit kommen sie zurück nach Deutschland, und das "Spiel" beginnt von vorne. So hat mir das kürzlich ein polnischer Wanderarbeiter beschrieben.

Könnte man die Gewerbeanmeldung und die Prüfung des Finanzamts nicht auf irgendeine Art koppeln? So dass nicht dieses Zeitfenster entsteht?

Nochmals herzlichen Dank!

mfi

(Wenn der neue Beitrag erschienen ist, würde ich gerne hier wieder den Link posten)



Gepostet am 07.05.2014 um 22:20 von:
Benutzer: manfisch
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89912#post89912


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