Forum-Gewerberecht

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Nur zur Klarstellung:

Wir als Kreise können höchstens die unberechtigte Handwerksausübung ahnden, nicht aber Scheinselbständigkeit. Das ist eine Straftat nach § 266a StGB.



Gepostet am 07.05.2014 um 14:52 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89908#post89908


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