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Hallo,
ich bin noch nicht so lange im Gewerberecht tätig und habe mal ein paar Fragen.

Ich habe mehrere Gewerbetreibende, die nicht abmelden.

Alle sind erreichbar.

Wenn ich eine Gewerbeabmeldung von Amts wegen machen, erlasse ich ja eine Verfügung. Bekommt der Gewerbetreibende diese mit Rechtsfolgebelehrung?

Gebührenbescheid für die Gewerbeabmeldung von Amts wegen? Meine Vorgängerin hat keine Gebühren erhoben. Hier im Forum habe ich gelesen, dass dies gebührenpflichtig gemacht wird. Wurde dies vorher in einer Ordnungsverfügung angedroht als Zwangsmittel?

Wird in solchen Fällen viel mit Zwangsgeld gearbeitet?

Vielleicht hat jemanden mal Musterbescheide für mich?
Eine Ordnungsverfügung mit Androhung Zwangsgeld habe ich einmal bereits verschickt - keine Reaktion

OWI habe ich auch in 2 Fällen eingeleitet
auf die Anhörung wurde reagiert, aber eine Abmeldung ist nicht erfolgt

Vielleicht hat jemand ein paar Tips für mich



Gepostet am 06.05.2014 um 09:47 von:
Benutzer: Madeleine
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89868#post89868


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