Forum-Gewerberecht

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Ich hab' noch etwas vergessen:

Die Gewerbemeldung diente bisher nur informationallen Zwecken. Diese Meldung soll sicherstellen, dass alle möglichen Behörden, die mit Gewerbetreibenden zu tun haben (können) davon erfahren, wer, was, wo ab wann tut.

Die Gemeinden müssen sogar Meldungen ordnungswidrigen Inhalts entgegen nehmen. Es ist dann immer Sache der fachlich zuständigen Stelle - das kann, muss aber nicht, auch die Gemeinde sein - die Fortsetzung der Ordnungswidrigkeit auf dem Verwalrungsrechtswege zu unterbinden und gleichzeitig zu prüfen, ob eine Ahndung erfolgen musse.

Mit diesen Grundsätzen ist die Idee auch nicht vereinbar.



Gepostet am 05.05.2014 um 14:23 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89855#post89855


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