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» nicht rechtskräfitge Verurteilung, Zuverlässigkeit? «

Im normalen Antragsverfahren überprüfen wir die Sozialversicherungsträger nicht; zudem werden grds. die Rückstände erst tatsächlich fällig, wenn sie auch bewiesen sind!?

Es ist schwierig, weil einfach sonst gar nichts über ihn vorliegt und wir ja auch die letzten Jahre (grds.) eine gute Zusammenarbeit hatten.

Er ist definitiv von seiner Unschuld überzeugt und hat deshalb den Berufungsweg gewählt.  Wand  



Gepostet am 05.05.2014 um 14:01 von:
Benutzer: Monal
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