Forum-Gewerberecht

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Wie bei dem Begriff der "Schwarzarbeit" kommt es weniger auf die Absichten des zukünftigen selbständigen Gewerbetreibenden als vielmehr auf die tatsächliche Handlungen an.

Die Gewerbeanmeldung stellt notwendigerweise nur eine Momentaufnahme dar; ob die ausgeübte Tätigkeit dann eine Scheinselbständigkeit darstellt oder nicht, ist erst rechtssicher im Zuge einer Rückschau feststellbar, ebenso wie ein Schwarzarbeiter erst im Nachhinein erwischt werden kann.



Gepostet am 05.05.2014 um 13:08 von:
Benutzer: LKKS
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