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In der Tat kämen neue Prüfaufgaben auf die Kommunen (auch die kleinen) zu.

Weiterhin ist zu bedenken, dass bei der Gewerbeanmeldung außer ein Ausweispapier nicht vorgelegt werden kann und deswegen auch noch nichts geprüft werden kann.

Hinzu kommt, dass die Abgrenzung Selbständigkeit/Scheinselbständigkeit von den Rentenversicherungsträgern vorgenommen wird. Ich glaube nicht, dass sich die Kommunen die Kompetenz der Rentenversicherungsträger (des Zolls und der Staatsanwaltschaft) so ohne weiteres aneignen können.

Was die Kommunen tun können ist, den einen oder anderen naiven Zeitgenossen auf eine möglicherweise beginnende Scheinselbständigkeit hinzuweisen.

Es gibt derzeit sogar Tendenzen, die von Ihnen angesprochene Problematik, zu verschärfen, in dem Gewerbemeldungen in digitaler Form ohne Unterschrift erstattet werden können sollen.

Ich denke mal, dass es ohne eine Beweislastumkehr nicht gehen wird.



Gepostet am 05.05.2014 um 12:53 von:
Benutzer: Civil Servant
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