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» nicht rechtskräfitge Verurteilung, Zuverlässigkeit? «

Hallo zusammen,

ich habe schon viel geschaut, aber leider nichts zu meinem aktuellen Fall gefunden. Von daher frage ich euch, ob ihr mit vielleicht weiterhelfen könnt.

Ein Sicherheitsunternehmen war bisher als Limited tätig und hat auch die Erlaubnis nach § 34a GewO. Nun läuft eine Auflösung dieser Limited und eine neue GmbH wurde gegründet, die zukünftig die Bewachungstätigkeiten ausüben möchte.

Im Antragsverfahren wurde nun bekannt, dass der (alleinige) Geschäftsführer, der auch der Director der Ltd. war, im Jahr 2013 wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 94 Fällen zu 180 TS/40 Euro verurteilt wurde.
Allerdings - und das ist mein "Problem" - ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, weil der Betroffene vollumfänglich Berufung (nicht nur auf das Strafmaß reduziert) eingelegt hat. Wann über das Berufungsverfahren entschieden wird, ist nicht absehbar.

Meine Frage ist, ob ich ihn bereits jetzt als unzuverlässig ansehen kann und den Antrag ablehnen könnte?

Was meint ihr dazu? (sonst liegen keine nachtteiligen Erkentnisse gegen ihn vor)

Für eure Antworten jetzt schon mal danke !!    

Viele Grüße

Monal



Gepostet am 05.05.2014 um 12:41 von:
Benutzer: Monal
Der Original-Beitrag :
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