Forum-Gewerberecht

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Hallo,

ich bin freier Journalist, ich wende ich mich an dieses Forum, weil ich gerne wüsste, wie Fachleute aus der Praxis das Gewerbeanzeigeverfahren sehen. Kritiker sagen, durch das simple Verfahren seien der Scheinselbstständigkeit Tür und Tor geöffnet. Im Bund-Länderausschuss Gewerberecht hat es bereits mehrfach Vorschläge für ein strengeres Verfahren gegeben. Auch der neue Staatssekretärsausschuss, der sich mit Problemen der Armutsmigration befasst, hat eine Prüfungspflicht in Verdachtsfällen vorgeschlagen. Das BMWI aber hält wenig von solchen Vorschlägen. Allem Missbrauch der Gewerbeordnung in der Praxis zum Trotz.

Was spricht dagegen, dass Gewerbeämter bei der Anmeldung genauer hinsehen? In einigen Fällen tun sie es (§ 38, überwachungsbedürftige Gewerbe), aber eben nicht bei jenen Gewerben, in denen illegale Beschäftgung boomt (z. B. am Bau). Die nachgelagerten Prüfungen (Finanzämter, Handwerkskammern, Zoll) können sich monatelang hinziehen oder sind sehr lückenhaft (Handwerksordnung).

Ein Beitrag für ein Handwerkerportal versucht, diese Problematik am Beispiel polnischer Bauarbeiter zu beschreiben. [URL]http://handwerk.com/die-schwachstelle-ist-amtlich/150/3/78367[/URL]
Ein weiterer Beitrag ist in Vorbereitung.

Danke!
mfi



Gepostet am 03.05.2014 um 15:55 von:
Benutzer: manfisch
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89837#post89837


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