Forum-Gewerberecht

» Spielhalleneröffnung Berlin «

Zuerst einmal sollte abgeklärt werden, ob das Gebäude, in dem die Spielhalle errichtet werden soll, überhaupt für eine Spielhalle geeignet ist und ob das Gebäude sich in einem Gebiet befindet, in dem Spielhallen planungsrechtlich auch erlaubt sind. Wenn dies der Fall ist, so erhält man für die Spielhalle eine Baugenehmigung. Dies gilt nicht nur für neuerrichtete Gebäude sondern auch für bestehende Gebäude, die umgenutzt werden.

Zusätzlich zur Baugenehmigung ist noch eine Genehmigung nach dem Glücksspielgesetz erforderlich. Hierbei müssen die Voraussetzungen erfüllt werden, welche das Glücksspielgesetz und die Gewerbeordnung vorgeben, also insbesondere ob der Spielerschutz eingehalten wird und ob der Spielhallenbetreiber gewerberechtlich zuverlässig ist. Werden auch diese Voraussetzungen erfüllt, wird die beantragte Spielhallenerlaubnis erteilt und die Spielhalle kann eröffnet werden.



Gepostet am 25.04.2014 um 08:25 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89706#post89706


Beitrags-Print by Breuer76