Forum-Gewerberecht

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Hallo,
in der letzten Woche sind auch wir "heimgesucht" worden. Ein Gewerbetreibender hat hier vorgesprochen, der nun auch in das Sportwettengeschäft einsteigen möchte. Nachdem er über die aktuelle Rechtslage informiert wurde, hat er zunächst auf eine Gewerbeanzeige verzichtet, wunderte sich jedoch, dass in einer Nachbarstadt zwei Wettbüros ansässig sind. Eine Anfrage bei dieser Nachbarstadt hat ergeben, dass zwar die Gewerbeanmeldungen entgegengenommen wurden, diese aber gleich an das zuständige Ministerium weitergeleitet wurden. Das zuständige Ministerium, das Nds. Ministerium für Inneres und Sport, hat mit Bescheiden vom 30.09.2005 die Vermittlung und die Bewerbung für in Niedersachsen (ich spreche jetzt natürlich insgesamt nur von Niedersachsen) nicht konzessionierte Veranstalter auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen untersagt. Das Ministerium hat in seinen Untersagungsbescheiden auch Bezug auf verschiedene Urteile genommen, so z.B. auf das Urteil des BGH vom 01.04.2004 und auf das sog. Gambelli-Urteil.
Wie gesagt, ich kann momentan nur für Niedersachsen sprechen. Wer sich für die Urteile interessiert, kann gerne Kontakt mit mir oder meinem Kollegen aufnehmen, damit wir ihn/sie außerhalb dieses Forums (Schutz der pers. Daten) an die betreffende Nachbarstadt "vermitteln".

Schöne Grüße
Antonia Thien
Stadt Meppen



Gepostet am 19.10.2005 um 15:51 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=897#post897


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