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» Kleinkind in Spielhalle «

Die Mutter hätte sich mit dem Kind nur außerhalb der Öffnungszeiten in die Spielhalle begeben dürfen. Die Spielhalle hat einen Verstoß gegen den Jugendschutz und Spielhallengesetz begangen.

siehe u. a.:
Hessisches Spielhallengesetz
§ 5 Abs. 1 u. 2; §1 Abs. 1 Nr. 3

Die anderen Landesgesetze sind sehr ähnlich.



Gepostet am 22.04.2014 um 15:59 von:
Benutzer: lorscheidt
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