Forum-Gewerberecht
» Kleinkind in Spielhalle «
Die Mutter hätte sich mit dem Kind nur außerhalb der Öffnungszeiten in die Spielhalle begeben dürfen. Die Spielhalle hat einen Verstoß gegen den Jugendschutz und Spielhallengesetz begangen.
siehe u. a.:
Hessisches Spielhallengesetz
§ 5 Abs. 1 u. 2; §1 Abs. 1 Nr. 3
Die anderen Landesgesetze sind sehr ähnlich.
Gepostet am 22.04.2014 um 15:59 von:
Benutzer: lorscheidt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89670#post89670
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