Forum-Gewerberecht

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Hallo,

wenn ich die Antwort aus Gera richtig verstanden habe benötigt jemand der ein Elektrogewerbe im stehenden Gewerbe anmeldet die Zulassung der Handwerkskammer. Eine Person die 5 Jahre auf der Walz war und sich Elektrokenntnisse unterwegs angeeignet hat - nach meinem derzeitigen Kenntnisstand keine Prüfung abgelegt hat - kann demnach im Reisegewerbe ohne Zulassung der Handwerkskammer von Tür zu Tür gehen und fragen ob nicht zufällig ein Backofen anzuschließen oder eine Unterverteilung zu legen ist.
Kann das richtig sein?  Kopfkratz    verwirrt   Meiner Meinung nach nicht oder doch?

Gruß aus Wittgenstein



Gepostet am 23.10.2006 um 09:45 von:
Benutzer: Wittgensteiner
Der Original-Beitrag :
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