Forum-Gewerberecht

» Gewerbe anmelden und anzeigen - Unterschied? «

Liebe Leute,

gibt es einen Unterscheid zwischen "Gewerbe anmelden" und "Gewerbe anzeigen"? Im Volksmund wird gesagt, als Freiberuflicher muss man beim Bürgeramt ein Gewerbe anmelden. Doch §14 GewO schreibt eine Anzeigepflicht eines Gewerbes vor; jedoch ist von Anmeldepflicht keine Rede:

[I]1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes (...) anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen" (§14 GewO).[/I]

Vor Jahren habe ich schriftlich mein Gewerbe bei der zuständigen Finanzamtbehörde angezeigt. Die Behörde hat das Gewerbe bestätigt und eine Steuernummer vergeben.

Wozu braucht man einen Gewerbeschein gegen Gebühr beim Bürgeramt, der eigentlich nur eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung ist? Reicht nicht die Bestätigung der Gewerbeanzeige des Finanzamtes? Mit dem Schreiben der Gewerbebestätigung des Finanzamtes habe ich übrigens auch an vielen öffentlichen und privaten Organisationen Formalitäten erfolgreich erledigen können. Die Bestätigung des Finanzamtes Schreiben wird also überall akzeptiert.

Man spart doch so die Gebühr des Bürgeramtes für die Ausstellung eines meiner Meinung nach unnötigen Gewerbescheins und entlastet zudem den Bürgeramtservice. Wie seht ihr das?

Lor



Gepostet am 22.04.2014 um 15:52 von:
Benutzer: lorscheidt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89669#post89669


Beitrags-Print by Breuer76