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Ich finde diesen Beitrag äußerst Interessant! Danke für die bisherigen Ausführungen!

Also ich möchte mal von meinem Standpunkt festhalten:
Es gibt meiner Meinung nach keinen Grund wieso der Gastronomiebetreiber oder die Kunden irgendeine Einsatzgebühr zu bezahlen haben. (derzeit gibt es einige Anbieter die 5% Einsatzgebühr nehmen - ja das ist bekannt)
Allerdings sind sämtliche Konzessionierungsverfahren auf Halt, sprich es gibt eigentlich "fast keine" Wettanbieter die eine Erlaubnis zum Halten von Wetten haben.
Meist werden die Wetten mit einer ausländischen Konzession und im Ausland gehalten.

So muss auch die Argumentation sein, Vermittlung von Wetten, da die Wettanbieter in Deutschland keine Erlaubnis haben.

Gleiches gilt für die von euch angesprochene Mehrwehrtsteuer von 19%.

Die Leistung erfolgt im Ausland also ist wenn dann die Wettsteuer im Ausland fällig und die Mehrwehtsteuer im jeweiligen Land abzuführen.

Mir bisher bekannte Automatenaufsteller in Bayern führen nämlich weder 5% noch 19% MwSt. ab.



Gepostet am 18.04.2014 um 11:52 von:
Benutzer: funnyweb
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