Forum-Gewerberecht

» Gleichwertigkeitsüberprüfung der Bildungsabschlüsse bei § 34 a GewO «

Eine Stellungnahme der IHK steht noch aus, wir haben aber bereits Kontakt aufgenommen.



Gepostet am 17.04.2014 um 11:54 von:
Benutzer: T. Graf
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89623#post89623


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