Forum-Gewerberecht

» Gleichwertigkeitsüberprüfung der Bildungsabschlüsse bei § 34 a GewO «

Hallo,

die Unterrichtung und die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe umfassen bekanntlich u. a. das (deutsche!) Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht, das Bürgerliche Recht und das Strafrecht (§ 4 BewachV). Diese Rechtskenntnisse sind für das Bewachungsgewerbe von wesentlicher Bedeutung. Es kann wohl ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass deutsches Recht in Tschechien nicht Gegenstand der Ausbildung ist. Sollte die LD hieran Zweifel haben, würde ich die IHK um eine Stellungnahme bitten.



Gepostet am 17.04.2014 um 11:50 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
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