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Das kann ich leider noch nicht 100% beantworten. Wenn das BVerfG aufgrund eines Formmangels oder sonstigem die Klage nicht zur Entscheidung angenommen hat, haben wir immer noch kein Urteil zu diesem Themenbereich. Einer erneuten Klageerhebung würde allerdings nichts im Wege stehen und es könnte dann eine Entscheidung ergehen. Bis zum Freitag, habe ich das Urteil (11 Seiten) gelesen und die wichtigsten Passagen hier eingestellt, oder vielleicht auch das ganze Urteil. Also noch etwas Geduld.  smile  



Gepostet am 19.10.2005 um 15:12 von:
Benutzer: Gewerbeamt Dreieich
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=895#post895


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