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» Ersatzvornahme bei Gewerbeanmeldung? «

Hallo Roesje,

leidiges Thema Vollstreckung: 2-3 mal aufsuchen und nicht antreffen ist zwar schön und gut, hilft aber oft nicht viel weiter. Dann müssen weitere Maßnahmen laufen. Bei den Zwangsgelder ist die Ersatzzwangshaft grundsätzlich ein feines Mittel. Wenn das Gericht sich mit der Festsetzung schwertut, muss entweder die Vollstreckung nachbessern oder aber es müssen andere Vollstreckungsmaßnahmen greifen. Z.B. Durchsuchung der Wohn-/Geschäftsräume nach Beantragung eines richterl. Durchsuchungsbeschlusses oder Kontopfändung oder oder ...
Da ich selber nebenher als Vollstreckungsbeamter tätig bin, kenn ich mich da ein wenig aus.
Oft ist es bei den Vollstreckungsbehörden aber so, dass in mögichst kurzer Zeit möglichst viele Fälle erledigt werden sollen. Weitergehende Maßnahmen nach den 2-3 Besuchen vor Ort sind dann nicht immer das, was sich die Vollstreckungsbehörde wünscht.

Vor einiger Zeit habe ich mal bei einer ausstehenden Gewerbeummeldung insgesamt 7 Zwangsgelder festgesetzt. Ist zwar nervig, aber letztendlich geht es nur so.

MfG - Ingo



Gepostet am 31.03.2014 um 10:27 von:
Benutzer: Ingo Hupens
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