Forum-Gewerberecht

» Vergnügungssteuerrückzahlung an die Aufsteller ! «

Hi,

Recht hat er.

Nichtig bleibt Nichtig!

Kann man auch nicht rueckwirkend heilen.

   

Also einsacken und geniessen!

Gruesse



Gepostet am 29.03.2014 um 23:42 von:
Benutzer: rosebud
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89219#post89219


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