Forum-Gewerberecht
» Vergnügungssteuerrückzahlung an die Aufsteller ! «
Hi,
Recht hat er.
Nichtig bleibt Nichtig!
Kann man auch nicht rueckwirkend heilen.
Also einsacken und geniessen!
Gruesse
Gepostet am 29.03.2014 um 23:42 von:
Benutzer: rosebud
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89219#post89219
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