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» Vergnügungssteuerrückzahlung an die Aufsteller ! «

Hi,

Dieses Urteil spielt im Zusammenhang mit einem verfassungswidrigen Stueckzahlmassstab keine Rolle.
 Danke  


Gruesse



Gepostet am 28.03.2014 um 16:41 von:
Benutzer: rosebud
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89210#post89210


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