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[QUOTE]Doppelzüngigkeit ist an der Tagesordnung . [/QUOTE]

Mag ja sein, aber mein Beitrag spiegelt wenigstens die gesetzgeberische Zwangslage wider. Je eher sich die private Glücksspielbranche damit gedanklich arrangiert (es bleibt ihr auf lange Sicht eh nichts anderes über), umso eher werden wir zu brauchbaren Ergebnissen gelangen.

Vor dem Hintergrund der europ. Rechtsprechung zum Thema Kohärenz und Glücksspielmonopol kann ich mir kaum eine gegenteilige Lösung vorstellen, in welcher sich beide Seiten wiederfinden.



Gepostet am 28.03.2014 um 14:55 von:
Benutzer: LKKS
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89207#post89207


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