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[quote][i]Original von LKKS[/i]
Noch immer nicht kapiert?

Der Staat soll (weil das die EU so will) das gewerbliche Spiel der Privatiers eindämmen damit das staatliche Glücksspielmonopol erhalten bleiben kann.

Denn dieses Monopol wird damit begründet , dass nur staatliche Betriebe wirksam gegenn die Spielsucht vorgehen können und werden.

Ob es stimmt, kann ich nicht beurteilen.[/quote]

Wenn überhaupt dann können nur staatliche Anbieter gegen Spielsucht vorgehen.

Die Privatwirtschaft strebt nach Umsatz- und Gewinnsteigerungen.
Das geht beim Glücksspiel nur wenn man härtere Drogen anbietet und mehr Süchtige erzeugt.
Die Süchtigen bringen den Umsatz. Der Rest ist willkommener Beifang.

Spielerschutz ist kontraproduktiv für die Privatanbieter.


Das Automatenglücksspiel verstaatlichen, die Automaten entschärfen, Spielerkarte mit Monatslimit einführen.

Wenn das Automatenglücksspiel dann immer noch Probleme macht kann man viel einfacher nachjustieren als jetzt.



Gepostet am 28.03.2014 um 12:13 von:
Benutzer: eszet
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89203#post89203


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