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» Ersatzvornahme bei Gewerbeanmeldung? «

Hallo roesje,

nicht verzweifeln, da hilft nur Hartnäckigkeit. Also:

Zwangsgelder androhen und zwar in deutlich höherer Region und bei entsprechen gescheiterter Vollstreckung, dann eben die Ersatzzwangshaft bei VG beantragen.

Wie die Koll. schon schrieben: Keine Ersatzvornahme nach dem Vollstreckungsrecht, da keine vertretbare Handlung vorliegt.

Bußgelder in entsprechender Höhe kannst du dann immer noch verhängen und zu deren Durchsetzung gibt es ja auch noch die Beugehaft, die von unserem AG gerne angeordnet wird, gerade weil so einige Zeitgenossen meinen, sich an nichts halten zu müssen!

Das bedarf einer Arbeit und Mühen, aber wenn du das in ein,zwei Verfahren mal gründlich durchgezogen hast, dann wird das schon! Kopf hoch!

VG J. Simon



Gepostet am 28.03.2014 um 11:02 von:
Benutzer: J. Simon
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