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» Ersatzvornahme bei Gewerbeanmeldung? «

Mmh...also das finde ich alles sehr unbefriedigend.
Also bleibt mir bzgl. Durchsetzung der Anzeigepflicht tatsächlich nur die Festsetzung von Zwangsgeldern?

Sagenhaft blöd. Mich nervt, dass ich so Fälle dann einfach nicht vom Tisch kriege....bei dem Fall, wo ich bereits das 2. Zwangsgeld festgesetzt hab laufe ich dem Typ bereits seit 2012 wegen einer Gewerbeummeldung (Betriebsverlegung) hinterher....da tut sich einfach nichts! Dem ist das auch anscheinend sch...egal bzw. dem tut's einfach nicht weh, weil er einfach nicht bezahlt.

Ich kenn mich ansonsten im Thema "Vollstreckung" nicht aus...keine Ahnung, obs dann wirklich an der Vollstreckung liegt?

Tja...ich danke euch auf jeden Fall für die ganzen Eingaben. Nach der Erklärung von Rene leuchtet mir das mit der Ersatzvornahme auch ein....die Vorauss "vertretbare Handlung" ist nicht erfüllt...schade!

Ein Bußgeldverfahren nebenher ist auch eine gute Idee, wobei das ja dann auch nur wieder mehr Arbeit für Nichts bedeutet, da die Leute nicht bezahlen und es dann wohl auch an unserer Vollstreckung wieder scheitert.

Zum Thema Schwarzarbeit.....hahahahaha....Bußgelder wg. Schwarzarbeit setzt bei uns der Kreis fest. Dort sitzt eine Halbtagsbeschäftigte die in der Woche ca. 3 Std. dafür aufwendet und von oben die Order hat, keinen Außendienst zu tätigen und am besten die Füße ganz still zu halten ergo ist eine Verfolgung nicht wirklich gewünscht  seufz  



Gepostet am 28.03.2014 um 08:15 von:
Benutzer: Roesje
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