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» Ersatzvornahme bei Gewerbeanmeldung? «

[quote][i]Original von Roesje[/i]
Verstehe ehrlich gesagt nicht, warum Ersatzvornahme nicht geht?[/quote]

Bei einer Gewerbeanzeige handelt es sich um eine einseitig empfangsbedürftige Willenerklärung (des Gewerbetreibenden gegenüber der Behörde) auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Diese Willenserklärung kann der Gewerbetreibende zwar durch einen Beauftragten kundtun (Vollmacht); jedoch handelt es sich im Sinne des Vollstreckungsrechts um eine unvertretbare Handlung. Insofern scheidet die Ersatzvornahme (durch einen Dritten) aus. Auch eine Eigenvornahme (durch die Behörde) ist nicht zulässig.

Ansonsten schließe ich mich vollinhaltlich den Ausführungen des Koll. Mischner an.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 27.03.2014 um 17:44 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89181#post89181


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