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Also ich bin auch nicht dafür, dass der Tierheilpraktiker von der GewO ausgenommen wird, zumal auch Landmann/Rohmer nur Ansichtsweisen sind.
Wenn man mal klar Heilpraktiker und Tierheilpraktiker gegenüber stellt kommt zu folgendem Ergebnis:

Heilpraktiker

-geschützte Berufsbezeichnung
-unterliegen dem Heilpraktikergesetz
-bedürfen der Erlaubnis
-keine vorgeschriebene Regelausbildung und
keine bundeseinheitlich geregelte Prüfung
-unterliegen Zulassungsvoraussetzungen :
die bundesweit durch eine amtsärztliche
Überprüfung nachzuweisen sind
Voraussetzungen:
-Mindestalter von 25 Jahren,
-die körperliche und geistige Eignung für den
Beruf (ärztliches Attest und polizeiliches
Führungszeugnis)
-ein Hauptschulabschluss
-die Genehmigung durch das zuständige
Gesundheitsamt

Tierheilpraktiker

-keine bundesrechtlichen Vorschriften
-keine gesetzlichen Regelungen
-keine staatlichen Prüfungen ->
Berufsausübung auch ohne Ausbildung
ohne Zulassung möglich
-keine geschützte Berufsbezeichnung
-keine I(ontrolle durch staatliche
Aufsichtsbehörden (u.a. Veterinäramt)
und
= jeder Laie kann sich als Tierheilpraktiker
bezeichnen

Man darf als Tierheilpraktiker auch sowieso nur das machen, was jeder Tierbesitzer in eigener Verantwortung machen darf. Ich darf dem Tier weder etwas spritzen noch Operationen an ihm durchführen.

Außerdem lese ich aus dem Landmann/Rohmer wo es heißt zu §
6 der Gewerbeordnung in der Randnummer 61 folgendes: ,, Die Ausübung der Heilkunde an Tieren wird damit nicht
von dem Heilpraktikergesetz erfasst; ..."

Hier wird eindeutig festgehalten, dass der Tierheilpraktiker NICHT dem Heilpraktikergesetz unterliegt und demnach - nicht gleichgestellt werden kann.

,,...sie ist aber dennoch nach S 6 Abs. 1 Satz.2 vom Geltungsbereich der
Gewerbeordnung freigestellt, da die berufliche Betätigung als solche begünstigt werden sollte, ohne dass es auf eine
anderweitige (hier nicht getroffene) Regelungen ankommt.".

Dies ist jedoch ein reiner Kommentar der Autoren der ohne gesetzliche Grundlage getätigt wurde und der für mich nicht nachvollziehbar ist, da auch hier Tiere geschützt werden sollten.

Also ich bin der Meinung Tierheilpraktiker sind als Gewerbe anzumelden.



Gepostet am 27.03.2014 um 16:45 von:
Benutzer: A.Dietze
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89177#post89177


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