Forum-Gewerberecht

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Zu der letzten Frage: Ich würde prüfen, ob der Tierheilpraktiker wegen des Verstoßes gegen die Geflügelpest-Verordnung noch die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und höchstwahrscheinlich zu dem Ergebnis kommen, dass das nicht der Fall ist, was zu einer Gewerbeuntersagung führen würde.

Ich fand ich die Diskussion bis hierher recht spannend, denke aber auch, dass wir so schnell nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen werden. Auf alle Fälle sehe ich da noch Gesprächs- und Klärungsbedarf. Vielleicht ließen sich die Themen rund um den Gewerbebegriff und § 6 GewO ja noch auf die Tagesordnung der nächsten Bundesfachtagung bringen (sofern dort noch ein Plätzchen frei ist)???



Gepostet am 27.03.2014 um 16:43 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89176#post89176


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