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» Ersatzvornahme bei Gewerbeanmeldung? «

Das "SOG" ist unser Gesetz über die öffentlichje Sicherheit und Ordnung. In diesem Gesetz ist u.A. die Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung von Verwaltungsakten geregelt.

Aus meiner Sicht ist das Zwangsgeld eigentlich schon ein sehr zielführendes Zwangsmittel. Am Portmonee sind viele Leute doch sehr empfindlich.

Wie gesagt, wir bitten unsere Kasse solche Zwangsgelder vorrangig beizutreiben und hatten bisher auch keine Probleme mit Haftanträgen.Wenn einfach nur Zwangsgelder festgesetzt und dann aber nicht mit dem nötigen Nachdruck durchgesetzt werden, bringt das natürlich nichts. Vielleicht solltet ihr da doch mal mit dem Richter sprechen?

Ich hätte Zweifel, ob es sich bei der einseitigen Willenserklärung der Gewerbeanzeige wirklich um eine vertretbare Handlung handelt.

Regina Runge



Gepostet am 27.03.2014 um 16:24 von:
Benutzer: Runge
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