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» Ersatzvornahme bei Gewerbeanmeldung? «

Hallo Roesje,
da hat Regina Runge zu Recht Bauchschmerzen.
Eine Gewerbeanmeldung ansich ist weiter nichts als eine einseitige Willenserklärung.
Kommt die nicht, basteln wir einen VA, wir verlangen damit eine bestimmte Handlung, also die Gewerbeanzeige.
Gibt es keine Reaktion, können wir dann mit Zwangsmitteln arbeiten, aber das kann eigentlich nur Zwangsgeld sein und das kann ich so lange und so oft anwenden, bis der Betroffene es kapiert. Eine Ersatzvornahme kommt hier nicht in Frage.

Wichtig dabei ist, dass wir den Tatbestand der wirklicih ausgeübten Gewerbetätigkeit auch nachweisen können.

Was heißt bei euch in Niedersachen SOG ?


Eine schönen Restdonnerstag wünscht


Renate Jacob



Gepostet am 27.03.2014 um 14:54 von:
Benutzer: Renate Jacob
Der Original-Beitrag :
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