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» Ersatzvornahme bei Gewerbeanmeldung? «

Hallo @ Roesje,

war das in dem Fall, in dem ihr Mecker vom Gericht bekommen habt auch ein Zwangsgeld? Bei uns geht das bisher eigentlich immer problemlos. Bei der Gewerbeanmaldung als Ersatzvornahme hätte ich Bauchweh, da die GewO ein Handeln der Behörde in diesem Fall ja gerade nicht vorsieht. Allerdings als Zwangsmittel nach SOG??

Vielleicht könnt ihr dem Richter darlegen, dass es sich hier nicht um z.B. rückständige Gebühren, sondern um die Beendigung eines rechtswidrigen Zustandes geht?

Ich würde bei einem Zwangsgeld in so einem Fall auch ruhig höher ran gehen.

Regina Runge



Gepostet am 27.03.2014 um 14:38 von:
Benutzer: Runge
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