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Hallo Miteinander!

Also ich weiß ja nicht, was mit der Bevölkerung los ist...anscheinend interessiert sich diese immer öfter für behördliche Schreiben einen Furz....  Augen rollen  

Ich habe hier mittlerweile mehrere Fälle, bei denen ich die Firmen aufgefordert habe ihr Gewerbe anzuzeigen und keiner der Unternehmen/Personen reagiert.  wut  

Ich mache es immer so, dass ich 2x auffordere mit Hinweis auf die OWI-Tatbestände und der Möglichkeit des Vwzwanges (normales Anschreiben, das 2. als Erinnerung deklariert), dann hau ich eine Aufforderung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung und Androhung eines Zwangsgeldes (200€) per PZU raus um dann eine Zwangsgeldfestsetzung vorzunehmen und das weitere Zwangsgeld (300€) anzudrohen.

Eigentlich haben die Leute spät. beim gelben Briefchen bisher reagiert. Leider ist das bei insg. 4 Fällen nicht so.

In einem Fall habe ich sogar bereits 2x Zwangsgelder festgesetzt. Die Vollstreckung führt leider auch zu nichts. Mit Anträgen auf Ersatzzwangshaft bin ich sowie unsere Vollstreckungsstelle mittlerweile nicht mehr so voreilig, da wir uns bei einem GU-Fall diesbezüglich schon mal Mecker eingefangen haben, da fürs Gericht ein 3maliges Antreten des Vollstreckers ohne die Person zu erreichen zu wenig Vollstreckung ist...

Für mich als Gewerbe-SB stellt sich nun die Frage, wie es mit den Fällen weitergeht? Nach 2maligem erfolglosen Festsetzen von Zwangsgeldern als mildestes Mittel kämen nach dem VwVG noch die Ersatzvornahme oder unmittelbarer Zwang in Frage. Unmittelbarer Zwang scheidet für mich für bzgl. einer Gewerbeanmeldung aus. Ersatzvornahme bedeutet ja eigentlich, dass man eine Handlung ersatzweise für den Betroffenen vornimmt. Hört sich also schon mal passend an.

In meinen Fällen geht es lediglich um eine Gewerbeanzeige, für dessen Bescheinigung der Gewerbetreibende ganze 10,23 € bezahlen müsste.
Keine Ahnung, warum die Leute auf die Schreiben hin nicht wenigstens mal anrufen....soviel Vwaufwand und Kosten wegen so einem Pipifax  Kopfkratz  
Die GewO gibt die rechtliche Möglichkeit einer Gewerbean- oder -ummeldung v.A.w. leider nicht her (wäre m.E. aber mal echt sinnvoll), also brauche ich eine EMG und denke da an die Ersatzvornahme....

Wie sind eure Meinungen hierzu? Hat jemand vielleicht sogar schon mal sowas gemacht oder sonstige Ideen, wie ich mit solchen vehementen Anzeigeverweigerern umgehen kann?



Gepostet am 27.03.2014 um 14:22 von:
Benutzer: Roesje
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