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Naja...dann müsste Reiki und Geistheiler etc. aber auch ausgenommen sein, da diese auch nach dieser Definition Heilkunde betreiben...und das ist ja definitiv Gewerbe, da nicht gesetzlich geregelt.

Was im Landmann/Rohmer steht und daher schwarz auf weiß den Leuten gezeigt werden kann, werde ich auch heranziehen. Ob das dann wirklich so ist oder nicht ist mir wurscht.



Gepostet am 27.03.2014 um 11:52 von:
Benutzer: Roesje
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