Forum-Gewerberecht
» niedersächsisches Feiertagsgesetz - Öffnungszeiten von Messen am Sonntag «
Die Anfangsuhrzeit 11 Uhr kommt zustande wegen der vorgesehen Rücksichtnahme auf Kirchliches ....
Man soll also keinen Betrieb laufen haben während der Andachtzeiten ..
Bei großen Messen auf eigenen Messegeländen ist das nicht so erforderlich.
Gepostet am 27.03.2014 um 11:31 von:
Benutzer: Harsefeld
Der Original-Beitrag :
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